Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung bietet verschuldeten Arbeitslosengeld II-Empfängern und Beziehern von Grundsicherung Unterstützung, um ihre Ver- bzw. Überschuldung zu beseitigen oder zu verringern.

Unser Fachpersonal unterstützt Sie im Rahmen einer persönlichen Beratung. Sämtliche Leistungen der Schuldnerberatung sind für die Klienten kostenlos!

Wir bieten...

Krisenintervention

  • Einzelfallorientierte Schuldner- und Insolvenzberatung
  • Erstellung einer Schuldenübersicht
  • Entwicklung und Durchführung von Lösungskonzepten
  • wirtschaftliche Stabilisierung

Schuldenregulierung/Zahlungsvergleich

  • Verhandlungen mit Gläubigern
  • außergerichtliche Einigungen

Insolvenzberatung

  • Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens

Sie selbst müssen bereit sein…

  • keine neuen Schuldverpflichtungen einzugehen
  • Ihre finanziellen Verhältnisse offen zu legen
  • aktiv mitzuarbeiten
  • Vereinbarungen einzuhalten

Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Bitte beachten Sie, dass P-Konto Bescheinigungen (Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO über die gemäß §§ 902 und 904 ZPO von der Pfändung nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto) nur in einer laufenden Beratung erteilt werden.

Hinweis

Bei Schulden aus ehemals selbständiger Tätigkeit mit mehr als 19 Gläubigern, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Amtsgericht (ggf. ist dies das Amtsgericht Mosbach). Dort besteht die Möglichkeit ein Regelinsolvenzverfahren zu beantragen.